Leistungsnachweise

Leistungsnachweise im Deutschunterricht

Lt. § 40 BSO sind pro Schuljahr in angemessenen Zeitabständen für jedes Fach mindestens drei Leistungsnachweise zu erbringen (es sei denn der Unterricht endet vor dem Schulhalbjahr).

Die Lehrerkonferenz hat festgelegt, dass in jeder Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe und zwei sonstige Leistungsnachweise (z. B. Stegreifaufgabe, Referat …) erhoben werden. Alternativ dazu können auch zwei Kurzarbeiten und ein sonstiger Leistungsnachweis erhoben werden. Dabei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen.

Die Termine für Schulaufgaben oder Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt; Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt.

Versäumt eine Schülerin/ein Schüler eine Schulaufgabe oder Kurzarbeit ohne ausreichende Ent-schuldigung, wird die Note 6 erteilt.