Berufsschulpflicht

Wer ist berufsschulpflichtig?
Wer ist berufsschul-
berechtigt?
  • Wer in einem Ausbildungs-verhältnis steht, ist bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird, berufsschulpflichtig.

  • ausgenommen sind Auszubil-dende mit Hochschulberech-tigung.

  • Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufs-ausbildung.
  • Wer in keinem Ausbildungs-verhältnis steht und die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt hat.

  • Die Berufsschulpflicht dauert in der Regel 3 Jahre.

  • Die Berufsschulpflicht wird z.B. durch  den Besuch  eines  Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) erfüllt.
  • Auszubildende mit Hochschul-zugangsberechtigung

  • Auszubildende mit einer Zweitausbildung

  • Umschüler mit Ausbildungsver-trag
Der Berufsschulpflicht unterliegt nicht wer...
  • das Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erfolgreich abgeschlossen hat und kein Ausbildungs-verhältnis eingeht.

  • über den mittleren Schulabschluss verfügt und kein Ausbildungs-verhältnis eingeht.

  • Näheres regelt das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichts-wesen Art.39.
Auf Antrag von der Berufsschulpflicht befreit werden kann...
  • wer 11 Schuljahre und ein Beschäftigungsverhältnis nachweist

  • wer bestimmte Härtefälle geltend machen kann.

  • Näheres regelt das Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichts-wesen Art.39.