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Grundrechte und Strafrecht für Einsteiger

Zwei Richterinnen erläuterten das deutsche Rechtssystem in einer Berufsintegrationsklasse

Bad Windsheim – Die Richterinnen des Amtsgerichts Neustadt/Aisch, Liselotte Prosch und Dr. Sina Eichentopf, erläuterten ca. 45 Schülerinnen und Schüler aus Äthiopien, Eritrea, Syrien, Afghanistan, dem Irak, dem Iran, Polen und Rumänien in einem eineinhalbstündigen Vortrag den Inhalt der Grundrechte. Zudem erklärten sie die Folgen, wenn man sich nicht an die Gesetze in Deutschland hält.

Die Sprache der Juristen zu verstehen, das ist für viele Deutsche nicht einfach. Noch schwieriger ist es für Schülerinnen und Schüler, die aus ganz anderen Ländern und politischen Systemen kommen und nun in Deutschland Fuß fassen wollen. Um dieses zu erleichtern, referierte Liselotte Prosch, warum Regeln wichtig sind. Ähnlich wie ein Fußballspiel ohne Regeln nicht funktioniert, so scheitert auch das Zusammenleben in einem Land ohne für alle verbindliche Regeln.

Grundrechte 1Anschaulich durch Bilder und in einfacher Sprache vermittelte sie die Grundwerte in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Bewegungsfreiheit, Gleichheit zwischen Mann und Frau, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, freie Meinungsäußerung sowie Eigentum. Auf der anderen Seite hat aber auch jeder die Pflicht, die Grundrechte des Gegenübers zu wahren. So ist es in Deutschland selbstverständlich, dass ein Mann nicht über seine Frau verfügen darf, Gewalt darf in der Familie kein legitimes Erziehungsmittel sein.

Der abstrakte Begriff „körperliche Unversehrtheit“ wurde ganz praktisch erklärt. Für Deutsche ist es unangenehm, wenn ein Fremder weniger als einen Meter Abstand hält, während dies in vielen anderen Ländern völlig normal ist. Frauen vorzuschreiben, wie sie sich anziehen sollen, ist ebenso tabu wie fremde Frauen einfach anzufassen.

Deutschland ist stolz auf seine Freiheit. So ist es in unserem Land möglich, dass man seinen Wohnort und seinen Beruf frei wählen, seine eigene Meinung äußern darf, wenn diese nicht verletzend ist. Auch auf die Religionsfreiheit wurde eingegangen, so dürfen in Deutschland, Christen, Juden, Muslime und Menschen anderer Glaubensrichtung gleichberechtigt nebeneinander und miteinander leben.

Frauen haben die gleichen Rechte wie Männer – für viele der Schülerinnen und Schüler ist das etwas völlig Neues. In ihren Ländern gilt das ungeschriebene Gesetz: Die Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder, während der Mann das Geld verdient. Das ist zum Glück in Deutschland nicht mehr so, erklärte die Richterin. Frauen können heute in Deutschland die gleichen Berufe wie Männer ergreifen. Jeder muss vor einer Polizistin oder Schaffnerin ebenso viel Respekt aufweisen wie vor einem Mann im entsprechenden Beruf.

Im zweiten Teil des Vortrags ging es um die Frage was passiert, wenn sich jemand nicht an die Gesetze hält. Frau Dr. Eichentopf stellte klar: „Nur der Staat mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten darf Straftaten verfolgen und Täter verurteilen. Das Gesetz in Deutschland steht über allem!“ Weder Ehre, Familientradition, Religion, Sitte noch Moral können Gründe sein, Gesetze zu brechen.

Die Richterin erläuterte den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Bei Straftaten, wie beispielsweise Drogen oder Waffenhandel, die Verletzung der Eigentumsgarantie, Beleidigungen oder die Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung, versteht der deutsche Staat meist keinen Spaß. Geldzahlungen, Arbeitsleistungen oder sogar Gefängnis sind übliche Strafen für diese Taten. Die Richterin zeigte auf, welch negative Folgen eine Straftat auf zukünftige Arbeitsverhältnisse bzw. das Asylverfahren haben kann.

 Grundrechte 2
„Ich liebe Deutschland, weil in meinem Land gibt es keine Freiheit!“ „In meinem Land ist es ein großer Unterschied, zu welchem Stamm man gehört!“ „Ich finde das Grundgesetz von Deutschland sehr wichtig!“ Das waren die Reaktionen der Schülerinnen und Schüler auf den Vortrag. Aus diesem Grund bedankten sich die Klassensprecher der beiden Klassen mit einem kleinen Geschenk bei den beiden Richterinnen des Amtsgerichts Neustadt.